Die digitale Lehre an den deutschen Hochschulen droht im Corona-Hin-und-Her zu verlieren.

So viel Präsenz wie möglich, nötig „oder hybrid“ (nicht möglich)

Ende Oktober ist der Wille groß, endlich wieder zur Präsenz zurückzukehren. Im Blog von Wiarda äußerte sich HRK-Vizepräsidentin Anja Steinbeck (zurecht) überzeugt davon, dass die Hochschulgemeinschaft zur PräsenzHOCHSCHULE zurückkehren möchte. Der Anforderung nach einer – natürlich – „gut gemachten“ Hybrid-Lehre erteilte sie gleichzeitig eine Absage, mit dem (richtigen) Argument, das der Mehraufwand nicht einfach weiter auf die Lehrenden abgewälzt werden kann (sie formuliert das etwas anders):

„Die letzten drei Semester haben gezeigt, dass das direkte Miteinander im Studium nicht zu ersetzen ist durch digitale Formate. Es gibt den ganz großen Wunsch nach Präsenz, und den werden wir so weit, wie es nur irgend möglich ist, erfüllen. “ […] „Eine richtig gute Online-Lehre besteht nicht darin, dass ich einfach die Vorlesung abfilme, sondern das ist ein ganz anderer didaktischer Ansatz. Der kostet Zeit. Und deshalb halte ich auch nichts davon, wenn manche sagen, man könne das Wintersemester ja doppelt laufen lassen: für die, die wollen, in Präsenz, für die anderen digital. Das ist illusorisch, das ist den Lehrenden wirklich nicht zuzumuten.“

27.10.2021 – „Wir dürfen die Studierenden nicht wieder so allein lassen“ – Jan-Martin Wiarda

Mit der Beginn der vierten Corona-Welle im November verschärfte sich auch der Druck auf die Präsenz in den Hochschulen. Im politischen Hick-Hack um die richtigen Maßnahmen und nach dem tendenziell gelungenen Umstieg in die Online-Lehre im Frühjahr 2020, dacht man auf dieser Ebene wohl, ‚die bekommen das schon hin.‘ Im Endeffekt sollte es die einzelne Hochschule, besser noch; die einzelnen Lehrenden regeln. Die Rückkehr in ein Teil-Normalbetrieb gestaltete sich dann erwartungsgemäß schwieriger, was bekannterweise kein Problem der Hochschulen, sondern ein politisches und gesellschaftliches ist. An den Hochschulen selber dominierte, meiner Wahrnehmung nach, die vielfach bestätigte Stimmungslage „Präsenz first“. So konnte man Mitte November beim Redaktionsnetzwerk Deutschland über Baden-Württemberg folgendes nachlesen:

„Trotz steigender Infektionszahlen hat das baden-württembergische Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Hochschuldozentinnen und -dozenten dazu aufgefordert, weiterhin Präsenzveranstaltungen zu ermöglichen.“ [..] […] „Gleichwohl ist es nicht möglich, in größerem Stil Angebote parallel in Präsenz und zugleich online durchzuführen. Dies ist für die Hochschulen weder logistisch darstellbar noch finanzierbar.“ […] „Deshalb appelliere [Wissenschaftministerin] Bauer an diejenigen Hochschulmitglieder, ‚die selbst vielleicht vorsichtiger sind oder die unbestritten auch vorhandene Vorteile eines Onlinebetriebs zu schätzen gelernt haben‘, dass man ‚trotz der zunehmenden Inzidenzwerte‘ an dem erreichten Maß an Präsenz im Hochschulbereich festhalten wolle.“ […] „‚Ergänzende Onlineangebote‘ seien nicht ausgeschlossen, ‚der Schwerpunkt liegt aber auf der Präsenz.’“

18.11.2021 – Corona-Alarmstufe in Baden-Württemberg: Präsenzveranstaltungen an Hochschulen sollen trotzdem fortgesetzt werden

Die Argumentation lautet also:

  1. Die Rückkehr zur Normal-Hochschule ist wegen Eindämmungsverordnungen, organisatorischen und strukturellen Gründen nicht möglich, es soll aber
  2. auf keinen Fall auf Online-Lehre umgestiegen werden und
  3. für professionelle hybride Lehre fehlen die personellen und technischen Ressourcen (und können selbstverständlich auch nicht bezahlt werden).

Es schält sich aber auch schon heraus, dass die Frage „Face or not to Face“ nicht nur an Impfquoten und der Umsetzung von Hygienevorschriften hängt. Am 29.11.2022 schreibt ZEIT ONLINE:

„Auch bei einer Impfquote von über 90 Prozent würden manche nicht mehr zu den Präsenzveranstaltungen kommen. Diese müssten auf bewährte Online-Formate oder Hybrid-Angebote zurückgreifen.“ […] „Den Studierenden, die vielleicht vulnerable Angehörige zu Hause haben, die Präsenz schmackhaft zu machen, sei nicht leicht. «Hier müssen wir eine Balance finden», heißt es.“ […] „Auch für die Freiburger Studentenvertretung stellt sich die Meinung der jungen Leute «sehr gemischt» dar. Viele legten großen Wert auf Präsenz, andere bewegten sich schon wieder in Richtung virtuelles Lernen, sagte der Referent für Hochschulpolitik Christian Kröper.“

29.11.2022 – Hochschulen: Präsenzlehre an Unis soll trotz Corona erhalten bleiben | ZEIT ONLINE

Aus Sicht der Landes-ASten-Konferenz Berlin klingt das etwas anders, diese fordern am 01.12. ein möglichst sicheres, flexibles Studienangebot, dass einen Rahmen schafft, um das soziale Hochschulleben wieder in greifbare Nähe zu rücken. Die Online-Formate sollen das bringen:

„Wir als LAK sind der Überzeugung, dass neue Maßnahmen an den Hochschulen nicht weiter warten können und fordern deshalb die sofortige Einführung von 2G+ an den Hochschulen, die Abschaffung der Anwesenheitspflicht und Online-Formate für alle Studierenden, die nicht an Präsenzvorlesungen teilnehmen können oder wollen.“

01.12.2021 – Erneuter Appell der LAK Berlin: Coronazustand an den Hochschulen weiterhin kritisch | LAK Berlin

Während die Berliner Ausschüsse wohl die allgemeine Interessenlage der Studierenden zum Ausdruck bringen, bahnt sich schon ein weiterer Umbruch in der Rolle der Online-Lehre an. Mit der Einführung von 2G-Regeln entsteht die Frage, wie mit den Studierenden umgegangen werden kann, die aus irgendwelchen Gründen ungeimpft bleiben. So setzte der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof die landesweite 2-G-Pflicht außer Kraft, weil sich aus der Vorschrift nicht ergebe,

„zu welchen Vorkehrungen Hochschulen im Hinblick auf ungeimpfte Studierende verpflichtet seien, um die Studierbarkeit zu gewährleisten, erklärte das Gericht.“ (Berliner Zeitung 17.12.2021) Der Weg, dieses Problem zu umschiffen, bestand in der Anpassung der Baden-Württembergischen Landesverordnung im Zeichen der digitalen Gesellschaft:
„Die Hochschulen müssen für ungeimpfte Studierende Teilnahmemöglichkeiten abseits der Präsenzveranstaltungen bieten und sicherstellen, dass:
– zeitgleich ein digitaler Zugang zu Veranstaltungen gewährleistet ist.
– eine digitale Aufzeichnung unverzüglich im Anschluss an die Veranstaltungen verfügbar gemacht wird.
– schriftliche Unterlagen, die den Lehrstoff beinhalten, vor oder unverzüglich im Anschluss an diese Veranstaltungen zur Verfügung gestellt werden.
– ähnliche Angebote in Kombination die „Studierbarkeit“ auch für ungeimpfte Studierende gewährleisten.“

20.12.2021 – Coronavirus: Trotz Gerichts-Urteil bleibt 2G an Unis in BW – SWR Aktuell

Ein historischer Moment? Digitale Lehre ist Gesetz (Verordnung)

Ein historischer Moment? Meines Wissens nach hat die digitale Lehre an Hochschulen in Deutschland damit – unter Pandemiebedingungen natürlich – erstmals den Rang eines verpflichtenden Angebots der Hochschule bekommen. Möglich ist das wohl unter anderem darum gewesen, weil – ich sag mal unbestimmt: „in der Politik“ – die uninformierte Vorstellung vorherrscht, dass wenn der Wechsel in die Online-Lehre doch so gut geklappt hat, der Schalter auch genauso auf „hybrid“ umgestellt werden könne.

Zusammenfassend stellt sich das in etwa so dar:

  • Eigentlich woll(t)en alle zurück in Präsenz, die politische und von der großen Mehrheit befürwortete Losung lautet „so viel Präsenz wie möglich“.
  • Die 2-G-Option, als derzeit realistische Option zur Aufrechterhaltung öffentlichen Lebens, beinhaltet für die Hochschulen die (bisher verfassungsfeste) Verpflichtung, Teilnahme „abseits der Präsenzveranstaltung“ zu bieten.
  • Das hybride Lehre aus dem Stehgreif genau so gut funktioniert, wie die Umstellung auf Online-Lehre war eine optimistische Annahme, die sich als unrealistisch herausstellte. Grund dafür ist vielleicht der Unterschied, dass die Umstellung auf Online-Lehre ein vorhandenes Potential ausschöpfte, funktionierende, schlüssige Szenarien hybrider Lehre aber jetzt entwickelt werden müssen. Auch das technische Potential ist erschöpft, bis hin zu Lieferschwierigkeiten notwendiger Technik für hybride Lehre.
  • Der Vision einer zeitgemäßen Lehre in einer digitalen Welt ist damit insgesamt nicht gedient. Vom Möglichkeitsraum, Lehre zu verbessern, über das Mittel, die Krise zu bewältigen, drohen digitale Formate nun als (lästige) Pflichtübung wahrgenommen zu werden. Soviel zur Krise als Chance.

Wie geht es weiter? 2G kommt wohl. Und eine Pflicht-Debatte?

Noch während ich an diesem Text arbeite, geht die Entwicklung weiter. Möglichkeiten der digitalen Lehre werden, praktisch erfahren, in andere Begründungskontexte übertragen. „Platzmangel“ ist hier ein Stichwort. Einerseits zeigt sich, das hybride Lehre und das davon evozierte studentische Bildungsnomad:innentum die Anforderungen an moderne Raumkonzept in der Hochschule dringlich werden lässt. Andererseits zeigt sich seit dem Jahreswechsel recht bald, dass aus verschiedenen Gründen in den Hochschulen aufgrund der Pandemieentwicklung die meisten Lehrangebote wieder in einen Online-Modus gewechselt sind:

„Es heißt bislang, Hochschulen und Senatskanzlei hielten wegen der hohen Bedeutung persönlicher Begegnungen im Bildungsprozess daran fest, Präsenzlehre weiterhin anzubieten. Doch aktuell läuft an den Berliner Unis wieder vieles nur online.“ ( 05.01.2022 – taz.de )
„Allerdings bröckele der Präsenzanteil in vielen Fächern allmählich. Es werde zunehmend auf die Online-Lehre ausgewichen, weil die Herausforderungen bei der Organisation der Vollkontrolle zu stark und die Infektionszahlen in der Gesellschaft zu hoch seien.“ (07.01.2022 – ZEIT ONLINE)

05.01.2022 – Hochschulen und Corona: Wieder mal zur Uni? – taz.de 07.01.2022 – Hochschulen: Teure Kontrolle: Unis prüfen Impfstatus streng vor Hörsälen | ZEIT ONLINE


Im Augenblick deutet sich an, dass in den Hochschulleitungen weiter an der Präsenz-Lehre als Orientierungspunkt festgehalten werden wird. Die im Zuge der 2G-Verordnungen verpflichtende Bereitstellung von digitalen Angeboten droht dem „Pflicht-Zwang“-Diskurs untergeordnet zu werden und die Frage, wie digitale Lehre und Präsenzhochschule sinnvoll zusammengebracht werden können und was dafür im besten Interesse aller notwendig wäre, wird gar nicht mehr gestellt.

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