Was zunรคchst wie ein Witz klang…
Im ersten Moment habe ich gedacht: „Ach du je… Klausur-Schummel als Top-Meldung?“ Von „mehreren“ (sic!) Schรผlern wurde berichtet? Und – oh je – beim Abi! Aber: Mit KI!! „Ein Schรผler auf frischer Tat beim Schummeln ertappt“ – Schlagzeilen fรผr ZDF und Tagesschau? „Lehrkrรคften sind Unregelmรครigkeiten in Klausuren aufgefallen“ – ein Fall fรผr die Schulbehรถrde?
Hier die einschlรคgigen MItteilungen:
Verdachtsfรคlle in Hamburg : Abi-Prรผfung: Schรผler schummelten wohl mit KI […] Lehrkrรคften in Hamburg sind beim Korrigieren der Abiturprรผfungen Unregelmรครigkeiten aufgefallen. […] Ein Schรผler auf frischer Tat ertappt.
26.05.2023 – Abi-Prรผfungen in Hamburg: Schรผler schummelten wohl mit KI – ZDFheute
Abitur-Schummel mit KI in Hamburg: Jetzt melden 20 Schulen Verdachtsfรคlle […] Schulen haben einzelne Verdachtsfรคlle im Rahmen der schriftlichen Abiturprรผfungen gemeldet […] Die Lehrkrรคfte hรคtten berichtet, dass ihnen Unregelmรครigkeiten wรคhrend der Korrekturen der Klausuren aufgefallen seien
27.05.2023 – Abitur-Schummel mit KI in Hamburg: Jetzt melden 20 Schulen Verdachtsfรคlle – Hamburger Abendblatt
Schulen setzten daraufhin eine Software ein, die รผberprรผft, mit welcher Wahrscheinlichkeit der Text von einer KI erstellt wurde. Das Ergebnis: Wahrscheinlich wurde geschummelt.
27.05.2023 – Abitur in Hamburg: Kรผnstliche Intelligenz zum Schummeln genutzt | tagesschau.de
… entwickelt sich zu einer Debatte….
Dass es diese Information bis in die deutschen Leitmedien geschafft hat, erschien mir zunรคchst… ja, was? „KI-Gaga“? Und nun hat sich gleichzeitig (deswegen?) eine kleine Debatte entwickelt.
„Ich glaube, dass die schnelle Entwicklung der KI uns kein langsames Weiterentwickeln der Leistungsbewertung erlaubt. Wir mรผssen einsehen, dass unser Leistungssystem oldschool ist“, meinte BLLV-Prรคsidentin Simone Fleischmann […] Man mรผsse „Schule neu denken“.
27.052023 – Wegen ChatGPT und Co: BLLV-Prรคsidentin fordert neues Leistungssystem โ ohne Noten | News4teachers
VDR-Bundesvorsitzende Jรผrgen Bรถhm: „Nur, weil bei Prรผfungen in Hamburg digitale Endgerรคte nicht รผberprรผft wurden, sollen Noten abgeschafft werden?“
29.05.2023 – Erzwingt ChatGPT eine neue Leistungsbewertung in Schulen? Debatte kocht hoch | News4teachers
In der Debatte um die Reform des klassischen Notensystems warnt der bayerische Philologenverband vor allzu schnellen Schlussfolgerungen wie der โ vom BLLV geforderten โ Abschaffung von Noten. […] Eine Leistungsbewertung nur mit Blick auf die Prozesse und nicht auch auf die Ergebnisse von Lernen und Kompetenzerwerb geht an der Realitรคt vorbei, in der es eben auch auf das ‚Endprodukt‘ ankommt.
31.05.2023 – Debatte um KI: Philologenverband lehnt Forderung nach Abschaffung von Noten ab | News4teachers
…die ein Problem zeigt, dass tiefer geht als gedacht und gesagt.
Wie sich herausstellt, geht das Problem tiefer, als gedacht. Wรคhrend die Debatte um „Abschaffung der Noten“ und „Schule neu denken“ kreist, zeigt sie auf, wie ChatGPT dabei ist, eine DNA des tradierten Prรผfungssystems zu zersetzen. Aus der Perspektive des Bestehenden formuliert, lรคsst sich folgende Wirkungskette rekonstruieren:
1) Technologie dekontextualisiert
- GPT-Systeme werden an bestehenden Texten trainiert und erlernen die Muster dieser Texte und Textsorten. Beim Generieren neuer Texte anhand der gelernten Muster geht der ursprรผngliche Kontext verloren. Die Text-KI kann keinen Zusammenhang mit den Trainingsdaten mehr herstellen.
2) Autor*nnenschaft verschwimmt
- Mit der Technologie verbunden ist die juristische Frage der Autor*innen- bzw. Urheber*innenschaft. Das hat zwei Seiten: Die Frage der Vewertungsrechte der Trainingsdaten und die Seite der Urheberschaft der durch Nutzer*innen generierten Texte.
2.1) Verwertungsrecht der Trainingsdaten
- Auf der der Systemseite die Frage, ob durch die Dekontextualisierung auch die ans „Werk“ gebundenen Autor*innenrechte obsolet sind, was augenblicklich vor allem in der Kunst– und Musikszene stark diskutiert wird. Mรผssten die Lieferanten der Trainingsdaten nicht entsprechend wertgeschรคtzt werden? Was ist, wenn das neu generierte Artefakt Stil und Ton der Urheber*innen frisch synthetisiert und diesen zum Verwechseln รคhnelt?
2.2) Urheberschaft der enstandenen Texte
- Auf der Nutzer*innenseite entsteht die Frage, ob der- oder diejenige, die den Text, mit Hilfe einer KI generiert, einen Urheber*innen-Status dafรผr haben. Dies ist der Hintergrund der Schwierigkeiten, den z.B. die Zeitschrift Nature hat, wie KI-generierte Texte ausgezeichnet werden sollen. Als Zitat geht nicht, weil dieses nicht reproduzierbar ist. Als von dem/der Autor*in eigenstรคndig erbrachtes Werk im „alten“ Sinn eben auch nicht.
3) Prรผfung: Individuelle Leistung unter kontrollierten Bedingungen
- Die unklare Lage der Autor*innenschaft trifft auf unser Bildungssystems, in dem die Vergabe von Zertifikaten mit Prรผfungen verknรผpft sind. Die Prรผfungslogik im engeren Sinn ist, dass dafรผr individuelle, messbare Leistungen unter kontrollierten Bedingungen erbracht werden mรผssen.
4) Tรคuschungsversuche
- Spicken, Schummeln und Abschreiben (amtlich: „Tรคuschungsversuche“) in der Prรผfung stellen den Verstoร gegen die vorgegebenen Prรผfungsbedingungen dar. Das sind im Wesentlichen die berรผhmten „erlaubten Hilfsmittel“ (Handy in der Prรผfung) und die „selbsstรคndige Leistung“ (Abschreiben, Hilfestellung), die zu jedem Prรผfungssetting gehรถren.
5) Nachweis der Tรคuschung
- Die Problematik, die sich daraus ergibt, besteht nicht darin, dass Prรผfungsleistung und Lernleistung nicht deckungsgleich sind. Das ist das didaktische Problem der Prรผfungskultur. Sie besteht auch nicht darin, dass der „Tรคuschungsversuch“ nicht sanktioniert werden kann (das Handy in der Prรผfung bleibt verboten), sondern dass es aus den unter 2.2 genannten Grรผnden nicht mehr gelingt, die erfolgreiche Tรคuschung im juristischen Sinne eindeutig nachzuweisen. Denn eine Textgleichheit – wie beim Plagiat – liegt nicht vor und eine Wahrscheinlichkeit reicht nicht aus.
Der Funfact ist, dass die Lehrerinnen und Lehrer ihrerseits auf KI-Tools zurรผckgreifen, um den Nachweis der Tรคuschung zu fรผhren. Allerdings, im Unterschied zum Plagiat oder Abschreiben, kann nur festgestellt werden, dass der Text mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit KI-gestรผtzt entstanden ist, was aber der den juristischen Ansprรผchen der Beweisfรผhrung nicht genรผgt. Schlieรlich kรถnnten die Prรผflinge die Inhalte ja Wort fรผr Wort auswendig gelernt haben, was nicht nur nicht verboten ist, sondern auch mit der herrschenden Prรผfungskultur im Einklang steht.
In gewissem Sinn wird hier und jetzt der Widerspruch zwischen digitaler Mediatisierung und dem Konstrukt der Urheberschaft wirkmรคchtig. Im digitalen Ozean, in dem Inhalte permanent (technisch) kopiert, verteilt, remixt und dekontextualisiert werden, steht der „Autor am Ende der Gutenberg-Galaxis“ (STALDER) auf verlorenem Posten. Die reflexhafte Forderung nach „klaren und rechtssicheren Regeln“((„Christian Gefert, der Vorsitzende der Vereinigung der Leitungen Hamburger Gymnasien und Studienseminare (VLHGS) […], der von der Behรถrde klare und rechtssichere Regeln fรผr den Umgang mit KI an Schulen fordert.“)) klingt zwar logisch, macht aber keinen Sinn. Das bestehende Regelsystem (Prรผfungsleistung, Hilfsmittel, Tรคuschungsversuch) ist ja in sich noch stimmig. Aber der Dreh- und Angelpunkt der juristisch definierten individuellen Autor*innenschaft ist der neuen Wirklichkeit nicht mehr angemessen.

Lieber Jรถrg, danke fรผr die ebenso aktuelle wie tiefgrรผndige und inspirierende Analyse. Ich bin mir sicher dass sich diese noch gewinnbringend erweitern lรคsst. Nicht so sicher bin ich mir ob wir mit unserer Dich sehr starren Bildungsinstitutionalisierung eine adรคquate Weiterentwicklung bestehender Praxen auf den Weg bekommen – ohne diesen institutionellen Rahmen zu verlassen. Aber das wรคre ja dann wieder im Sinne Deiner Argumentation ๐ค